Artikel 36
Dieses Abkommen ist in französischer
Sprache in einer einzigen Urschrift abgefaßt, die in den Archiven
des polnischen Ministeriums des Auswärtigen aufbewahrt bleiben soll.
Die Polnische Regierung wird der Regierung jedes der Hohen Vertragschließenden
Teile eine beglaubigte Abschrift übermitteln.