(1) Der Absender haftet
für die Richtigkeit der Angaben und Erklärungen über das
Gut, die er im Luftfrachtbrief abgibt.
(2) Er haftet dem Luftfrachtführer
für jeden Schaden, den dieser oder ein Dritter, dem der Luftfrachtführer
verantwortlich ist, dadurch erleidet, daß diese Angaben und Erklärungen
unrichtig, ungenau oder unvollständig sind.