Artikel 9 - Nichtbeachtung
der Bestimmungen über Beförderungsurkunden
Die Nichtbeachtung der Artikel
4 bis 8 berührt weder den Bestand noch die Wirksamkeit des Beförderungsvertrags;
dieser unterliegt gleichwohl den Vorschriften dieses Übereinkommens
einschließlich derjenigen über die Haftungsbeschränkung.