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Artikel 5 - Inhalt des Luftfrachtbriefs und der Empfangsbestätigung über Güter
a) die Angabe des Abgangs- und Bestimmungsorts; b) falls Abgangs- und Bestimmungsort im Hoheitsgebiet desselben Vertragsstaats liegen, jedoch eine oder mehrere Zwischenlandungen im Hoheitsgebiet eines anderen Staates vorgesehen sind, die Angabe von zumindest einem dieser Zwischenlandepunkte; c) die Angabe des Gewichts der Sendung. |