Artikel 26 - Unwirksamkeit
von Vertragsbestimmungen
Jede Bestimmung des Beförderungsvertrags,
durch welche die Haftung des Luftfrachtführers ausgeschlossen oder
der in diesem Übereinkommen festgesetzte Haftungshöchstbetrag
herabgesetzt werden soll, ist nichtig; ihre Nichtigkeit hat nicht die Nichtigkeit
des gesamten Vertrags zur Folge; dieser unterliegt gleichwohl diesem Übereinkommen.