Artikel 1
Dem in Montreal am 28. Mai
1999 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen
zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung
im internationalen Luftverkehr wird zugestimmt. Das Übereinkommen
wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.