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Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 - Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
in der ab 03.12.2009 gültigen Fassung
Kapitel I - Allgemeines
Artikel 1 - Gegenstand
Artikel 2 - Anwendungsbereich
Artikel 3 - Begriffsbestimmungen
Kapitel II - Beförderungsvertrag, Informationen und Fahrkarten
Artikel 4 - Beförderungsvertrag
Artikel 5 - Fahrräder
Artikel 6 - Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung
Artikel 7 - Informationspflicht betreffend die Einstellung von Schienenverkehrsdiensten
Artikel 8 - Reiseinformationen
Artikel 9 - Verfügbarkeit von Fahrkarten, Durchgangsfahrkarten und Buchungen
Artikel 10 - Reiseinformations- und Buchungssysteme
Kapitel III - Haftung von Eisenbahnunternehmen für Fahrgäste und deren Gepäck
Artikel 11 - Haftung für Fahrgäste und Gepäck
Artikel 12 - Versicherung
Artikel 13 - Vorschuss
Artikel 14 - Bestreiten der Haftung
Kapitel IV Verspätungen, verpasste Anschlüsse und Zugausfälle
Artikel 15 - Haftung für Verspätungen, verpasste Anschlüsse und Zugausfälle
Artikel 16 - Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung
Artikel 17 - Fahrpreisentschädigung
Artikel 18 - Hilfeleistung
Kapitel V Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
Artikel 19 - Anspruch auf Beförderung
Artikel 20 - Information von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
Artikel 21 - Zugänglichkeit
Artikel 22 - Hilfeleistung an Bahnhöfen
Artikel 23 - Hilfeleistung im Zug
Artikel 24 - Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen
Artikel 25 - Entschädigung für Mobilitätshilfen oder sonstige spezielle Ausrüstungen
Kapitel VI Sicherheit, Beschwerden und Qualität der Verkehrsdienste
Artikel 26 - Persönliche Sicherheit der Fahrgäste
Artikel 27 - Beschwerden
Artikel 28 - Dienstqualitätsnormen
Kapitel VII Information und Durchsetzung
Artikel 29 - Information der Fahrgäste über ihre Rechte
Artikel 30 - Durchsetzung
Artikel 31 - Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen
Kapitel VIII Schlussbestimmungen
Artikel 32 - Sanktionen
Artikel 33 - Anhänge
Artikel 34 - Änderungsbestimmungen
Artikel 35 - Ausschussverfahren
Artikel 36 - Berichterstattung
Artikel 37 - Inkrafttreten
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