Der Reiseveranstalter ist
verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine auf den Vertragsschluss
gerichtete Willenserklärung (Buchung) abgibt, zu unterrichten über
1. Pass- und Visumerfordernisse,
insbesondere über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente; diese
Verpflichtung bezieht sich auf die Erfordernisse für Angehörige
des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird,
2. gesundheitspolizeiliche
Formalitäten,
soweit diese Angaben
nicht bereits in einem von dem Reiseveranstalter herausgegebenen und dem
Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt enthalten und inzwischen
keine Änderungen eingetreten sind.