AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Artikel XIV

    (1) Dieses Abkommen liegt nach seinem Inkrafttreten für jeden Mitgliedstaat der Vereinten Nationen oder einer der Sonderorganisationen zum Beitritt auf.

    (2) Der Beitritt wird durch Hinterlegung einer Beitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko vollzogen und wird am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung wirksam.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Wirtschaftswoche und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben